Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Soweit die Beschwerde nicht gegenstandslos geworden ist, wird sie gutgeheissen und die Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 5. März 2025 betreffend Anordnung zur erkennungsdienstlichen Erfassung aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)