Wie bei der DNA-Probenahme und -Profilerstellung ist eine erkennungsdienstliche Erfassung nicht nur möglich zur Aufklärung bereits begangener und den Strafverfolgungsbehörden bekannter Delikte, deren die beschuldigte Person verdächtigt wird, sondern auch zur Identifizierung von Tätern von Delikten, die den Strafverfolgungsbehörden noch unbekannt sind. Dabei kann es sich um vergangene oder künftige Delikte handeln. Die erkennungsdienstliche Erfassung kann so Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Sie kann auch präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen (BGE 147 I 372 E. 2.1 mit Hinweisen).