" 1. Der beschuldigte A._____ wird erkennungsdienstlich erfasst. 2. Leistet er der Vorladung keine Folge, wird er zur Erfassung zugeführt." 3. 3.1. Gegen diese ihm am 10. März 2025 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 20. März 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aarau Beschwerde mit folgenden Anträgen: