Er gab auch an, der durch die Fernhaltemassnahmen hervorgerufene Schaden sei als weitaus grösser zu bewerten als jener der eigentlichen Ereignisse und eine Wiedervereinigung würde die beiden einen "brennenden Frieden im Herzen fühlen lassen" (Beilagen 3, 4 und 5 der Beschwerdeantwort). Nichts anderes ergibt sich aus seinem Schreiben an die Verteidigerin der Beschwerdeführerin, in welchem er beteuert, nicht böse auf die Beschwerdeführerin zu sein und sie unbedingt kontaktieren zu wollen (Beilage zur Stellungnahme). Auch die Beschwerdeführerin scheint im Verlauf der Untersuchungshaft angegeben zu haben, bei Freilassung wieder in die vorbestehenden Wohnverhältnisse mit D.__