der Beschwerdeführerin drängt sich allerdings mit Blick auf die im Raum stehende Gefahr schwerer häuslicher Gewalt eine Berücksichtigung des Gesamtkontextes auf, zumal sowohl D._____ als auch die Beschwerdeführerin die offenkundig bestehende Beziehungsproblematik zu verkennen scheinen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verweist deshalb zu Recht auf die Schreiben von D._____ vom 1., 17. und 28. Oktober 2024, in denen er seinen eindringlichen Wunsch, die Beschwerdeführerin zu sehen, äusserte.