Electronic Monitoring könne zudem allfällige Treffen an anderen Orten nicht verhindern. Angesichts der hohen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerer Gewaltdelikte sei es nicht vertretbar, Untersuchungshaft durch ein Kontakt- und Rayonverbot zu ersetzen, da die Konsequenzen eines Verstosses gegen solche Massnahmen zu gravierend wären (Beschwerdeantwort, Ziff. II.4).