Da die Anordnung einer Ersatzmassnahme nur sie betreffe, sei das erwartete Verhalten von D._____ in diesem Zusammenhang ohnehin irrelevant. Eine angestrebte gemeinsame Zukunft spreche nicht per se gegen die Wirksamkeit einer solchen Ersatzmassnahme. Vielmehr sei in einem solchen Fall zu prüfen, ob als zusätzliche Ersatzmassnahme etwa die Teilnahme an "Trainings" zum Thema häusliche Gewalt oder eine Alkoholabstinenz angeordnet werden könnte. Kontakte zu D._____ via Telefon bzw. via Internet oder über die Post wären zudem mangels Gefährdungspotenzial bei Verhängung eines allfälligen Kontaktverbots - 11 -