__ keine geeigneten Ersatzmassnahmen ersichtlich sind, kann momentan offengelassen werden, ob auch gegenüber den gemäss Akten einstweilen fremdplatzierten Kindern und gegenüber (unbeteiligten) Drittpersonen ein solches Wiederholungsrisiko anzunehmen ist. Jedenfalls bestehen auf Grundlage der unter dem Titel Diagnose und Legalprognose gemachten Ausführungen im Kurzgutachten (vgl. E. 5.2.2 f. hiervor) durchaus Hinweise darauf, dass sich die bei der Beschwerdeführerin bestehenden Risikofaktoren hinsichtlich impulsiver und in akutem Rauschzustand verübter Gewaltanwendungen auch ausserhalb des - 10 -