_ ausgeübt habe (vgl. Beilage 1 des Haftverlängerungsgesuchs, S. 17 ff.). Da, wie nachfolgend zu zeigen sein wird (E. 6.4 hiernach), hinsichtlich einer ernsthaften Gefährdung insbesondere von D._____ keine geeigneten Ersatzmassnahmen ersichtlich sind, kann momentan offengelassen werden, ob auch gegenüber den gemäss Akten einstweilen fremdplatzierten Kindern und gegenüber (unbeteiligten) Drittpersonen ein solches Wiederholungsrisiko anzunehmen ist.