Das Kurzgutachten weist entsprechend ausdrücklich auf wichtige individuelle (Persönlichkeitsproblematik), dynamische (Suchtmittelkonsum) und konstellative (bereits stattgefundene häusliche Gewalt) Risikofaktoren hin, die in ihrer Gesamtschau und bezogen auf Gewaltdelikte auf ein hohes Wiederholungsrisiko schliessen liessen (Kurzgutachten, S. 13 und 15). Die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen werden zudem unter Hinweis auf die einem Kurzgutachten inhärenten prognostischen Vorbehalte beantwortet, wobei auf die weiterführende Möglichkeit einer umfassenden psychiatrischen Begutachtung hingewiesen wird (Kurzgutachten, S. 15 f.).