Zwar ist zutreffend, dass im Zusammenhang mit der gestellten Legalprognose Eigenschaften der Beschwerdeführerin angeführt werden, die auch bei nicht straffälligen Personen auftreten können (z.B. Schulden, kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz). Die Beschwerdeführerin verkennt jedoch, dass diese Eigenschaften nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel und Gesamtkontext des vorliegenden Falls diskutiert werden. Das Kurzgutachten weist entsprechend ausdrücklich auf wichtige individuelle (Persönlichkeitsproblematik), dynamische (Suchtmittelkonsum) und konstellative (bereits stattgefundene häusliche Gewalt)