5.2.2. Das von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eingeholte und am 5. Dezember 2024 erstattete Kurzgutachten von Dr. med. univ. G._____ (nachfolgend: Kurzgutachten) zur Abklärung der Gefährlichkeit der Beschwerdeführerin führt unter dem Titel "Diagnostik" aus, bei der Beschwerdeführerin fänden sich akzentuierte Persönlichkeitszüge mit unter anderem "hohen persönlichen Standards". Die Beschwerdeführerin zeige eine hohe Erwartungshaltung nach innen und aussen.