3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen die ihr am 23. Dezember 2024 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 20. Dezember 2024 mit Eingabe vom 3. Januar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 20.12.2024 vollumfänglich aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei umgehend aus der Haft zu entlassen.