3.3.4. Weiter führt die Gesuchstellerin aus, B._____ werde im Zusammenhang mit der von der M._____ AG gegen beide erhobenen Strafanzeige wegen Veruntreuung offensichtlich geschont. Dies zeige, dass der Betroffene ihr kein faires Verfahren gewähren wolle. Konkret wirft sie dem Betroffenen vor, B._____ lediglich als Auskunftsperson einvernommen und ihn – trotz seiner Stellung als alleiniger Verwaltungsrat der G._____ AG – im Gegensatz zu ihr nicht als beschuldigte Person qualifiziert zu haben. Dabei habe die Gesuchstellerin selbst nie eine Organstellung bei der G._____ AG innegehabt.