B._____ die Beantwortung der Fragen nicht verweigert hat, sondern gemäss den im Ausstandsgesuch wiedergegebenen Passagen angegeben hat, er könne das (jetzt) nicht sagen. Es sei nicht so, dass er es nicht sagen wolle, er müsse einfach gut überlegen, was er sage, und könne die Fragen so nicht beantworten. Er müsse es für sich zuerst nachschauen, er wisse nicht, bis wann er jeweils nachgeschaut habe und ab wann nicht mehr.