Aus einer von der Gesuchstellerin eingereichten internen Aktennotiz vom 11. Juni 2024 (Beilage 6 zum Ausstandsgesuch), verfasst von einer Substitutin ihres Rechtsvertreters, geht hervor, dass der Betroffene – in Absprache mit der anwesenden Polizistin – bewusst auf die Sicherstellung eines im Büro der Gesuchstellerin vorgefundenen Computers verzichtet hat. Grund dafür war die Information, es handle sich um ein seit längerer Zeit nicht mehr in Betrieb befindliches Gerät und nicht um den "Hauptcomputer" der Gesuchstellerin, der sich nicht mehr im Büro befinde.