Stellensuche verwendet hat (Editionsverfügung vom 19. Februar 2025, Ziff. 2, Beilage 2 des Ausstandsgesuchs; Antrag auf Entsiegelung und Durchsuchung vom 5. März 2025, Ziff. 2.8, Beilage 1 des Ausstandsgesuchs). Es bestehen keine Hinweise darauf, dass der Betroffene mit dieser Editionsverfügung bzw. der unberechtigten Einsichtnahme andere, die Gesuchstellerin explizit und in rechtswidriger Weise benachteiligenden Untersuchungsinteressen verfolgt hätte.