Dies auch mit Blick darauf, dass das Ziel der Edition des bei der J._____ AG eingereichten Bewerbungsdossiers entsprechend einzig war, den auf den Aussagen von B._____ beruhenden Verdacht zu überprüfen, ob die Gesuchstellerin das mutmasslich gefälschte und der Kantonalen Staatsanwaltschaft bereits bekannte Zwischenzeugnis vom 29. März 2024 tatsächlich im Rahmen ihrer -7-