3.2.3. Nimmt die Staatsanwaltschaft Einsicht in versiegelte Unterlagen, obwohl sie um die Siegelung weiss, hebelt sie den Rechtsschutz, der das Entsiegelungsverfahren dem Betroffenen bietet, aus. Dies stellt einen krassen Verfahrensfehler dar (Urteil des Bundesgerichts 1B_49/2020 vom 16. Oktober 2020 E. 2.3, Beschluss der Bundesstrafgerichts [Beschwerdekammer] BV.2019.2 vom 15. April 2019 E. 4.2.3 f.). Es kann jedoch offenbleiben, ob dies auch für die Einsichtnahme in edierte Unterlagen während der laufenden Siegelungsfrist gilt.