3.2.2. Mit Editionsverfügung vom 19. Februar 2025 forderte der Betroffene die J._____ AG auf, das Bewerbungsdossier der Gesuchstellerin inklusive aller Beilagen an die Kantonale Staatsanwaltschaft herauszugeben (Beilage 2 des Ausstandsgesuchs). Diese Verfügung wurde der Gesuchstellerin am 24. Februar 2025 zugestellt, welche mit Schreiben vom 25. Februar 2025 die Siegelung der eingeholten Unterlagen verlangte (Beilagen 3 und 4 des Ausstandsgesuchs). Die während der laufenden Siegelungsfrist bzw. noch vor Eingang des erwähnten Siegelungsantrags der Gesuchstellerin erfolgte Einsichtnahme in die edierten Unterlagen bestreitet der Betroffene nicht.