2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. März 2025 an die Kantonale Staatsanwaltschaft stellte die Gesuchstellerin ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt I._____ (fortan: Betroffener). 2.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft leitete am 18. März 2025 das Ausstandsgesuch zusammen mit der ebenfalls vom 18. März 2025 datierenden Stellungnahme des Betroffenen an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau zur Beurteilung weiter. Der Betroffene beantragte die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs. 2.3. Die Gesuchstellerin hielt mit Eingabe vom 2. April 2025 an ihrem Ausstandsgesuch fest.