In der Folge erging der Gutachterauftrag vom 3. März 2025. Darin hielt die Kantonale Staatsanwaltschaft fest, aufgrund des bisherigen Ermittlungsstands sei es unumgänglich, zwecks Identitätsprüfung der infrage kommenden tatverdächtigen Personen die Erstellung eines Untersuchungsberichts (Bildvergleich) basierend auf einer ganzheitlichen Beurteilung ohne morphologische Analyse in Auftrag zu geben.