2. 2.1. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, die auf der Autobahn signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h am 1. September 2024 um 38 km/h überschritten zu haben. Der Beschwerdeführer bestreitet, das Auto selbst gelenkt zu haben und macht geltend, beim Fahrer könnte es sich auch um seinen Zwillingsbruder B._____ oder seinen Cousin E._____ gehandelt haben.