" 1. Der Gutachterauftrag der Staatsanwaltschaft vom 3. März 2025 sei aufzuheben. 2. Es sei davon abzusehen, weitere Untersuchungshandlungen bezüglich Identitätsprüfung vorzunehmen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuer, zulasten Staats." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 1. April 2025 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: