2. Mit Gutachterauftrag vom 3. März 2025 ordnete die Kantonale Staatsanwaltschaft die Erstellung von aktuellen und optimierten Vergleichsbildern der infrage kommenden tatverdächtigen Personen, mithin vom Beschwerdeführer und B._____, und die Erstellung eines Untersuchungsberichts basierend auf einer ganzheitlichen Beurteilung ohne morphologische Analyse durch C._____ (Forensisches Institut D._____, Fachbereich visuelle Personenidentifizierung) an. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 17. März 2025 Beschwerde gegen die ihm am 5. März 2025 zugestellte Verfügung vom 3. März 2025 und stellte folgende Anträge: