Nicht ausser Acht zu lassen ist schliesslich, dass die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann (Bruder von B._____) mit der C._____ GmbH bzw. D._____ (Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH) in einer weiteren strafrechtlichen Auseinandersetzung stehen und sich hierbei gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm offenbar herauskristallisieren soll, dass es um die Auflösung von geschäftlichen Beziehungen gehen soll (vgl. Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm, S. 2 und 6, mit Verweis auf das Strafverfahren STA 2 ST.2024.2661; vgl. dazu auch Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 16. Mai 2025, S. 2).