3, in welchem explizit auf die Leasingverbindlichkeit des Audi Q7 Bezug genommen wird] und 2022 [insbesondere die Position Einrichtungen Geschäftsfahrzeuge im Anlagevermögen], Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 6. Februar 2025, S. 4, Kontoauszüge zum Fahrzeugleasing für die Jahre 2018–2020, Beilage zum Schreiben der C._____ GmbH vom 10. Januar 2025; Einvernahmeprotokoll von H._____ vom 26. November 2024, Frage 30, S. 6). Irrelevant ist, wie die (unbestrittene) Zahlung des Restwerts in der Höhe von Fr. 20'883.55 erfolgte und buchhalterisch erfasst wurde bzw. ob, wie F._____ angab, die Zahlung durch ein Darlehen von D.__