rechtmässiger Eigentümer die Verfügungsmacht über den Audi Q7 gehabt habe. Sowohl die Strafanzeige als auch die gegen die E._____ AG (mit der Beschwerdeführerin und B._____ als Mitglied des Verwaltungsrats) eingeleiteten Betreibungen seien von D._____ als Reaktion für die im Kosovo angestrengte Zivilklage gegen ihn eingereicht worden. Der von B._____ geschuldete Betrag von über Fr. 80'000.00 sei verrechnet worden mit dem Kauf von Aktien der E._____ AG im Wert von Fr. 50'000.00 und der Übernahme der offenen Schulden der E.___