Verfahrensantrag Es seien die Strafakten der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beizuziehen; STA 2 ST.2024.418." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2025 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 16. Mai 2025 Stellung zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 2. Mai 2025. 3.4. Am 27. Mai 2025 erstattete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine "Duplik". Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: