1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gestützt auf die Anzeige der C._____ GmbH vom 19. Januar 2024 eine Strafuntersuchung gegen B._____ und dessen Schwägerin A._____ wegen unrechtmässiger Aneignung/Veruntreuung, evtl. Hehlerei eines Fahrzeugs (Audi Q7 3.0 TDI). Zur Begründung führte die C._____ GmbH aus, dass das Fahrzeug im Juli 2018 von ihr zunächst geleast und Ende Oktober 2020 gekauft worden sei. Das Fahrzeug sei als Geschäftsfahrzeug im Einsatz gewesen und hauptsächlich von B._____ gefahren worden. Nach dem Ausscheiden von B._____ aus der C.__