4.3. Der Beschwerdeführer gab bei seiner delegierten Einvernahme vom 12. Dezember 2023 zu Protokoll, die Zahlung "eigentlich schon gemacht" zu haben bzw. "es dann aber gemacht" zu haben, weil er Probleme mit der Verwaltung habe vermeiden wollen, dies der Beschuldigten aber nicht gesagt zu haben (zu Frage 13). Auch gab er an, dass die Beschuldigte ihm nicht mit einer Strafanzeige wegen Gewalt- und Sexualstraftaten gedroht habe, sondern wegen Nichtbezahlens der Mietzinsen, er aber die Mietzinsen nicht deshalb bezahlt habe, sondern weil er Angst vor der Verwaltung gehabt habe (zu Fragen 30 ff., 37, 43).