Den Nötigungsvorwurf begründete sie damit, dass es dem Beschwerdeführer darum gegangen sei, die Beschuldigte zum sofortigen Verlassen der gemeinsamen Wohnung zu bewegen. Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Beschwerdeführer deswegen mit Urteil vom 18. März 2025 (Beilage zur Eingabe der Beschuldigten vom 8. bzw. 9. Mai 2025) wegen Nötigung und einfacher Körperverletzung. Gleichzeitig verurteilte es ihn wegen Tätlichkeiten, weil er der Beschuldigten Ende September 2022 mit der Faust gegen den Kiefer geschlagen habe, und wegen einfacher Körperverletzung, weil er der Beschuldigten am 21. oder 22. Dezember 2022 mit der Faust gegen die Lippe geschlagen habe.