Anfechtungs- Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom gegenstand 24. Februar 2025 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 beanzeigte der Beschwerdeführer die Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach der zumindest versuchten Nötigung. Zudem erklärte er, sich als Zivil- und Strafkläger zu konstituieren sowie allenfalls notwendige Strafanträge zu stellen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete deswegen am 3. November 2023 eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen versuchter Nötigung.