2.4. Dem Strafbefehl vom 14. November 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 17. Oktober 2024 anlässlich einer Polizeikontrolle als Lenker eines Lieferwagens in Rothrist angehalten wurde. Aufgrund äusserer Anzeichen wurde ein Betäubungsmittelschnelltest durchgeführt. Dieser war positiv auf THC/Cannabis, Kokain und Amphetamin. Die in der Folge angeordnete Blut- und Urinprobe verweigerte der Beschwerdeführer. Weiter gab der Beschwerdeführer an, im vergangenen Jahr jeweils 1 Gramm Marihuana pro Woche konsumiert zu haben.