2.1.2. Der Beschwerdeführer brachte dagegen im Wesentlichen vor, der Strafregistereintrag habe gravierende Auswirkungen auf sein berufliches und privates Leben. Die rechtliche Komplexität zeige, dass es sich nicht um einen Bagatellfall handle, sondern um eine Situation, die erhebliche rechtliche Konsequenzen für ihn habe. Die Sachlage sei nicht einfach und bedürfe eines erfahrenen Anwalts, um seine Rechte angemessen zu verteidigen. Aufgrund seiner derzeitigen finanziellen Situation sei er zudem nicht in der Lage, die Kosten für einen privaten Anwalt zu tragen (Beschwerde, S. 1 f.).