3. Dass das Gericht zur Kenntnis nimmt, dass mein Hauptanliegen die Vermeidung eines Eintrags im Strafregister ist, da ich mich keiner Schuld bewusst bin und das Verfahren nur aufgrund eines Fehlers der Polizei zustande kam." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: