2. 2.1. Mit Verfügung vom 31. Januar 2025 ordnete der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen den Beizug der Akten der Voruntersuchung und die Befragung von A._____ an. Weiter wurde den Parteien die Gelegenheit eingeräumt, Beweisanträge zu stellen. A._____ wurde zudem aufgefordert, innert der gleichen Frist mitzuteilen, ob er sich an der Verhandlung durch einen Anwalt verteidigen lasse und gegebenenfalls den Namen des Anwalts mitzuteilen. Schliesslich forderte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen ihn auf, mitzuteilen, ob ein Dolmetscher zur Hauptverhandlung beigezogen werden müsse.