in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 14. November 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Strafbefehl gegen A._____ aus, gemäss welchem er wegen Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie mehrfachen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 60.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 1'200.00, unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, verurteilt wurde.