Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 54 zu Art. 248 StPO). Im Entsiegelungsverfahren kann der Beschwerdeführer auch die Rechtmässigkeit der Anordnung der Durchsuchung bestreiten, da es jedenfalls in der Regel unzulässig wäre, rechtswidrig erlangte Beweismittel ins Strafverfahren einzuführen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_310/2012 vom 22. August 2012 E. 2).