Auch zum von der Beschwerdeführerin behaupteten sozialen Umfeld in der Schweiz ist nichts Konkretes bekannt, was es als einen fluchthemmenden Faktor erscheinen liesse. Beruflich ist die Beschwerdeführerin in der Schweiz nicht integriert, sondern bezieht offenbar wegen eines Invaliditätsgrads von 100 % eine ganze Rente der Invalidenversicherung, weil sie "nicht eingliederungsfähig" sei (zu Fragen 11 ff.).