Dass sie keine Berufsausbildung abgeschlossen habe und keiner geregelten Arbeit nachgehe, erkläre sich damit, dass sie IV-Rentnerin sei. Ihre IV- Rente relativiere die Fluchtgefahr, weil sie wegen dieser in der Schweiz über eine gewisse finanzielle Sicherheit verfüge, die sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen möchte.