4.1.2. Die Staatsanwaltschaft Baden führte mit Hafteingabe vom 28. Februar 2025 zur Fluchtgefahr aus, die Beschwerdeführer sei portugiesische Staatangehörige und lebe seit 2013 bzw. ihrem 10. Lebensjahr in der Schweiz. Sie sei damals zusammen mit ihrer Mutter und Schwester von Portugal "als Familiennachzug" in die Schweiz eingereist. Sie verfüge über eine Aufenthaltsbewilligung und ein hiesiges Umfeld, habe aber auch entferntere Verwandte in Portugal und spreche Portugiesisch und andere Sprachen. Ihr drohe nach Art. 140 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 4 StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren sowie eine obligatorische Landesverweisung von 15 Jahren.