Zu ihrem Heimatland pflege sie keine Kontakte mehr. Mit Ausnahme ihrer portugiesischen Staatsangehörigkeit gebe es "im Vergleich zu einem Schweizer Bürger" keine weiteren Anhaltspunkte für eine wahrscheinliche Flucht ins Ausland, zumal Portugal im Schengenraum liege und der "freien Personenfreizügigkeit" unterstellt sei. Zudem habe sie glaubhaft dargelegt, noch nicht einmal über ein gültiges Reisedokument zu verfügen. Selbst wenn Fluchtgefahr zu bejahen wäre, wären Ersatzmassnahmen zu prüfen, konkret die Anordnung eines Electronic Monitoring.