Danach habe er fliehen können. Eine von ihm aufgebotene Polizeipatrouille habe die Beschwerdeführerin und einen Mitbeschuldigten in der Nähe des Tatorts anhalten können. B._____ habe die Beschwerdeführerin auf einem Foto erkannt. Die Telefonnummer, über welche er mit der Beschwerdeführerin Kontakt gehabt habe, sei auf die Mutter des angehaltenen Mitbeschuldigten registriert. Der Mitbeschuldigte habe zudem den Badge zum Zimmer 208 des C._____ auf sich getragen. Auf der Hose der Beschwerdeführerin habe es Blut gehabt.