Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 11. März 2025 betreffend Abweisung des Haftentlassungsgesuchs in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen die am 17. Januar 2025 festgenommene Beschwerdeführerin eine Strafuntersuchung wegen Raubes. Am 18. Januar 2025 beantragte sie beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Versetzung der Beschwerdeführerin in Untersuchungshaft für vorläufig drei Monate.