Aufgrund des unbekannten Absenders und Inhalts seien in der Folge das […] sowie die anliegenden Gebäude evakuiert, die Umgebung abgesperrt und ein polizeilicher Grosseinsatz ausgelöst worden. Es stellte sich heraus, dass es sich beim Inhalt des Abfallsacks nicht um gefährliche oder sich selbst entzündende Gegenstände handelte. Die Regionalpolizei führte aus, dass die Beschuldigte in letzter Zeit mehrere Schreiben mit verwirrtem Inhalt in den Briefkasten der Regionalpolizei Q._____ gelegt habe. Deshalb wurde am Wohnort der Beschuldigten vorgesprochen. Die Beschuldigte gab an, den Abfallsack vor dem Polizeiposten deponiert zu haben.