2.2. 2.2.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Antrag auf Anordnung einer Massnahme unter anderem den Vorwurf "Schreckung der Bevölkerung" umfasst (vgl. Akten Bezirksgericht Q._____ ST.xxxx.xx, act. 1 ff. bzw. 6 ff.). So habe die Beschuldigte am 3. August 2023 vor dem Haupteingang der Regionalpolizei Q._____ einen gefüllten Abfallsack mit der Aufschrift "LIEBE REGI- ONALPOLIZEI: BITTE ENTSCHÄRFEN FORENSIK DANKE" deponiert. Aufgrund des unbekannten Absenders und Inhalts seien in der Folge das […] sowie die anliegenden Gebäude evakuiert, die Umgebung abgesperrt und ein polizeilicher Grosseinsatz ausgelöst worden.