1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft B._____ führte gegen A._____ (fortan: Beschuldigte) eine Strafuntersuchung wegen Schreckung der Bevölkerung in Zusammenhang mit einer Bombendrohung vom 3. August 2023 sowie wegen Drohung mit einem Messer, begangen am 8. Januar 2024 zum Nachteil ihrer damaligen Beiständin. 1.2. Am 10. März 2025 reichte die Staatsanwaltschaft B._____ beim Bezirksgericht Q._____ einen Antrag auf Anordnung einer Massnahme im Verfahren gemäss Art. 374 ff. StPO gegen die Beschuldigte ein.