2023), bereits dem Konkurs (Eröffnung durch Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Winterthur vom 9. Juli 2024; vgl. Handelsregisterauszug bzw. Beschwerdebeilage 4). Hinweise dafür, dass sie versuchte, Aktiven durch Übertragung auf die (neue) F._____ AG als Auffanggesellschaft zu retten (z. B. durch Abtretung von Forderungen und anschliessender Verrechnung; vgl. dazu HAGENSTEIN, a.a.O., N. 12 zu Art. 164 StGB), liegen indessen keine vor. Weder die von der Beschwerdeführerin bereits eingereichte Übersicht, welche im Wesentlichen handelsregisterrechtliche Vorgänge wiedergibt (Beilage 12 zur Strafanzeige, act.