Das Kantonsgericht Zug wird deshalb zweifellos in der Lage sein, die jeweiligen Argumente sowohl in sachverhaltlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zu würdigen. Dies ist den Beschuldigten 1 und 2 sicherlich ebenfalls bewusst, so dass auch in diesem Zusammenhang bereits ein blosser Betrugsversuch auszuschliessen ist.